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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Golf "essentials"1 Geltungsbereich, Inhaberschaft und Widerrufsbelehrung 1.1 Die nachstehenen AGB gelten für alle zwischen Golf "essentials" (GE) und dem jeweiligen Vertragspartner (VP) eingegangenen und auch für künftige Rechtsbeziehungen ausschließlich. 1.2 Der Internetauftritt www.golf-essentials.de (Internetangebot/e) wird betrieben durch Herrn Stefan von Stengel, mit dem Geschäftssitz: Gertigstr. 10 a, 2303 Hamburg, Tel.: 040-2791485, Fax: 040-27092534, 1.3 VP hat das Recht die Bestellung ohne Angabe von Gründen in Textform, z. B per Brief, Telefax oder E-Mail, innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Anstelle einer Erklärung in Textform kann VP den Lieferungsgegenstand auch zurücksenden. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung. Falls VP noch nicht über die Einzelheiten des Vertrags in Textform informiert worden und/oder er den Lieferungsgegenstand noch nicht empfangen hat, beginnt die Frist erst mit Erhalt der notwendigen Informationen und nach Eingang der Lieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufsschreibens bzw. die Rücksendung der Ware. Der Widerruf ist an den Geschäftssitz gemäß Ziffer 1.2 zu richten: Stefan von Stengel, Gertigstr. 10a, 22303 Hamburg, svs@vonstengel.de 2 Angebot und Vertragsschluss 2.1 Die Internetangebote verstehen sich als freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Vertragsschluss durch den VP dar. GE behält sich vor, seine Internetangebote in der Stückzahl zu limitieren. 2.2 Ein GE bindender Vertragsschluss ist gegeben, wenn er auf das Angebot des VP per e-mail, Telefax oder Telefon die Annahme erklärt hat. In jedem Fall kommt der Vertrag nur unter Geltung dieser AGB zustande. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 3 Zahlungsbedingungen, Vorkasse, Versandkosten und Verzugsschaden 3.1 In den von GE angegeben Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung von GE gesondert ausgewiesen. 3.2 Die Vergütung ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang des Annahmeerklärung oder der Rechnung beim VP zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist erst dann bewirkt, wenn GE über den Betrag frei verfügen kann. Zahlungen sind für GE kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. 3.3 GE ist nach freien Ermessen erst zur Leistung verpflichtet, wenn die Zahlung durch den VP bewirkt worden ist, VP ist mithin zur Vorkasse verpflichtet. 3.4 Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist GE ungeachtet der Verpflichtung zur Vorkasse berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen. 4 Leistungstermine/Änderung des Leistungsumfangs, Leistungsverzögerung und Gefahrübergang 4.1 Verbindliche Leistungstermine und –fristen müssen schriftlich vereinbart werden. 4.2 Der VP ist nicht berechtigt, bei GE Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges anmelden, es sei denn, das GE die Herstellung des vertragsgemäßen Leistungsgegenstandes noch nicht in Angriff genommen hat. In diesem Fall kann VP gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung auch gänzlich stornieren. 4.3 Im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unvermögens von GE durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch des VP auf Vertragserfüllung. Die Leistung kann jedoch einvernehmlich auf einen anderen Termin bestimmt werden, bei dem das unvorhersehbare Ereignis nicht mehr besteht. Jedenfalls haftet GE nicht auf Schadensersatz, gleich welchen Rechtsgrundes, Art oder Höhe des Schadens. 4.4 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an VP oder die Transportperson auf VP über. 5 Vertrauliche Informationen, Datenschutz 5.1 Soweit VP es ausdrücklich wünscht und schriftlich mitgeteilt hat, wird GE alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Erfüllung stehen, vertraulich behandeln. 5.2 GE wird die personenbezogenen Daten des VP nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. 6 Urheberrechte An allen Internetangeboten oder daraufhin erbrachten Leistungen behält sich GE alle Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Der VP erlangt an dem dem Leistungsgegenstandes unterliegenden Werk mithin nur ein einfaches Nutzungsrecht. Er ist demgegenüber nicht berechtigt, das Werk oder Teile davon fotomechanisch, elektronisch oder sonstwie zu vervielfältigen. 7 Gewährleistung und Haftung 7.1 Soweit der Leistungsgenstand nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, haftet GE nach den schuldrechtlichen Gewährleistungsbestimmungen, die für den Vertrag einschlägig sind. Mängel an dem gelieferten Leistungsgegenstand sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt von VP schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren 6 Monate nach Erhalt. VP hat GE eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. GE hat ein Wahlrecht bei der Mängelbeseitigung. 7.2 GE haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von GE oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von GE, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet GE nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht ein vorsätzliches Handeln der vorgenannten Personen vorliegt. 7.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt auch für sämtliche Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von GE. übernimmt insbesondere keine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden, die auf dem Weg zu oder von dem Leistungs- bzw. Seminarversanstaltungsort entstehen. 8 Schriftformklausel/Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Eigentumsvorbehalt 8.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei auch diese Bestimmung nur schriftlich abbedungen werden kann. Anderweitige Regelungen in diesen AGB bleiben unberührt. 8.2 VP ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von GE schriftlich anerkannt oder von beiden Parteien schriftlich als unstreitig gestellt wurden. 8.3 Zurückbehaltunsgsrechte kann VP nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrührt. 8.4 GE behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. 9 Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Abtretung 9.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 9.2 Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig,der Hauptsitz von GE, derzeit Hamburg. Erfüllungsort ist der Hauptsitz von GE. 9.3 Übertragungen von Rechten und Pflichten von VP aus dem Vertragsverhältnis bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von GE, soweit sich aus dem Vertrag nicht ein anderes ergibt. 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird eine solche Bestimmung vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Sollten die Parteien keine Einigung über die neuen Bestimmungen erzielen können, so wird diese durch richterliche Entscheidung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung herbeigeführt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. Widerrufsbelehrung VP hat das Recht die Bestellung ohne Angabe von Gründen in Textform, z. B per Brief, Telefax oder E-Mail, innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Anstelle einer Erklärung in Textform kann VP den Lieferungsgegenstand auch zurücksenden. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung. Falls VP noch nicht über die Einzelheiten des Vertrags in Textform informiert worden und/oder er den Lieferungsgegenstand noch nicht empfangen hat, beginnt die Frist erst mit Erhalt der notwendigen Informationen und nach Eingang der Lieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufsschreibens bzw. die Rücksendung der Ware. Der Widerruf ist an folgende Anschrift zu richten: Stefan von Stengel, Gertigstr. 10a, 22303 Hamburg, svs@vonstengel.de |
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